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Wie erhalten Sie Ihre TI-Förderung?

Kostenerstattung: Praxen und Apotheken bekommen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur die entstehenden Kosten erstattet. Erfahren Sie hier, welche TI-Förderung Sie als Apotheker*innen für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten. 

Wichtiger Hinweis: Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband haben sich am 01.07.2021 geeinigt.
Für alle beim NNF bereits eingegangen TI-Anträge erfolgt die Nachberechnung rückwirkend.

 

 

Beantragen Sie Ihre TI-Förderung:

Unser Leitfaden unterstützt Sie bei Ihrer Beantragung zur Förderung beim Nacht- und Notdienstfonds. In wenigen Schritten kommen Sie ganz einfach an die Ihnen zustehende Förderung.

Leitfaden zur Beantragung der TI-Förderung
 

 

 

Ankündigung PTV4 Update – für NOVENTI Telematikinfrastruktur Kunden

Mit der Telematikinfrastruktur (TI) ergeben sich neue Möglichkeiten für Ihre Apotheke. So wird für alle Apotheken das eRezept verpflichtend zum 1. September 2022 eingeführt. Gemäß gematik soll der hierzu notwendigen eHealth Konnektor immer auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Die Konnektoren Hersteller haben in diesem Zusammenhang das sogenannte PTV4 Update bereitgestellt. Die Abkürzung steht für Produkttypversion 4 und ermöglicht den Konnektoren die Anwendungen der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Komfortsignatur des elektronischen Rezepts. Die entsprechende Auslieferung der PTV4-Lizenzen erfolgt seitens NOVENTI in den nächsten 4-8 Wochen:

Was Sie in diesem Zusammenhang schon jetzt wissen sollten:

 

•  Nach Auslieferung erhalten Sie von NOVENTI eine einmalige Rechnung über das PTV4 Update des Konnektors in Höhe von EUR 562

•  Zudem wird Ihnen aber Bereitstellung des Updates monatlich eine Gebühr in Höhe von EUR 1,55 für den Erhalt der Funktionalität in Rechnung gestellt  

•  NOVENTI bietet Ihnen das Update als Kundenservice in Höhe der Förderung, so dass Ihnen keine Mehrkosten entstehen  

•  D.h. die Kosten für das PTV4 Update werden Ihnen 1:1 gemäß der Förderrichtlinien erstattet -> beantragen Sie diese unkompliziert im Portal des Nacht- und Notdienstfonds: https://portal.dav-notdienstfonds.de/login/

•  Die Förderung für das PTV4 Update kann nach Aufspielen des Updates in Form einer Selbsterklärung beantragt werden. Tragen Sie hier im Förderformular das Datum Ihrer PTV 4 Rechnung ein
 

Zusammenfassend: Sowohl die einmaligen als auch die monatlichen Gebühren sind für Sie KOSTENNEUTRAL bei Beantragung der zugehörigen Förderung.

Bitte beachten Sie:
Die stetige Wartung der TI-Komponenten gehört zur allgemeinen und vertragsbasierten Pflicht angebundener Institutionen, um Gefahrenpotenziale bei der Verwendung der TI-Komponenten zu vermeiden. Als Betreiber der TI sind Sie verpflichtet, bei der Einspielung dieser Updates mitzuwirken.

 

Überblick über die TI-Förderung:
Ausstattungs- | Einrichtungspauschale (einmalig)

Für die Aufwendungen der Apotheken, die sich im Rahmen der Ausstattung mit Komponenten und deren Betrieb ergeben, wurden mit der Änderungsvereinbarung vom 07. Juni 2021 folgende neue Erstattungspauschalen festgelegt:

 • 1x eHealth-Konnektor, inklusive zugehöriger gSMC-K Smartcard
 • 1x gSMC-KT Smartcard
 • 2x stationäre eHealth-Kartenterminals (KT)
 • Startpauschale (70 %)  für Installation und Schulung*
 • Apothekenstartpauschale (30%)  für installationsbedingte Ausfall-
   zeiten/sonstige Abwicklungsaufwände*   

     • Zusatzausstattung Stationäres eHealth-Kartenterminal (sKT):
       500,00 EUR** je zusätzlichem KT
  
     • Zuschuss zu PTV4-Update, eRezept und ePA:
        562,00 EUR
 
     • Handscanner – Zuschuss:
       150,00 EUR    

 

 * Die vorgenannten Pauschalen sind umsatzsteuerfrei
** Details zur Förderung zusätzlicher Kartenleseterminals finden Sie unten auf dieser Seite unter der Überschrift
   »Erläuterung zur Förderung zusätzlicher eHealth-Kartenterminals«.

 

 


Betriebskostenpauschale (einmalig):

• SMC-B-Smartcard für 378,15 EUR*                                                                                    
  kumuliert als Einmalzahlung für 5 Jahre
• HBA-Smartcard  für 449,00 EUR* - diese wird ab dem 01.07.2021 auch für angestellte Apotheker gefördert
 
kumuliert als Einmalzahlung für 5 Jahre  

 

 

Betriebskostenpauschale (quartalsweise):

Betriebskostenpauschale für 210,00 EUR* für den

• Zugang zur Telematikinfrastruktur mittels VPN-Zugangsdienst,

• Betrieb  des  eHealth-Konnektors, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC-K,

• Betrieb der stationären eHealth-Kartenterminals, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration
  sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC-KT Smartcards


* Die vorgenannten Pauschalen sind umsatzsteuerfrei

 

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