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Wie erhalten Sie Ihre TI-Förderung?

Kostenerstattung: Praxen und Apotheken bekommen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur die entstehenden Kosten erstattet. Erfahren Sie hier, welche TI-Förderung Sie als Apotheker*innen für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten. 

Wichtiger Hinweis: Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband haben sich am 01.07.2021 geeinigt.
Für alle beim NNF bereits eingegangen TI-Anträge erfolgt die Nachberechnung rückwirkend.

 

 

Beantragen Sie Ihre TI-Förderung:

Unser Leitfaden unterstützt Sie bei Ihrer Beantragung zur Förderung beim Nacht- und Notdienstfonds. In wenigen Schritten kommen Sie ganz einfach an die Ihnen zustehende Förderung.

Leitfaden zur Beantragung der TI-Förderung
 

 

 

Überblick über die TI-Förderung:
Ausstattungs- | Einrichtungspauschale (einmalig)

Für die Aufwendungen der Apotheken, die sich im Rahmen der Ausstattung mit Komponenten und deren Betrieb ergeben, wurden mit der Änderungsvereinbarung vom 07. Juni 2021 folgende neue Erstattungspauschalen festgelegt:

 • 1x eHealth-Konnektor, inklusive zugehöriger gSMC-K Smartcard
 • 1x gSMC-KT Smartcard
 • 2x stationäre eHealth-Kartenterminals (KT)
 • Startpauschale (70 %)  für Installation und Schulung*
 • Apothekenstartpauschale (30%)  für installationsbedingte Ausfall-
   zeiten/sonstige Abwicklungsaufwände*   

     • Zusatzausstattung Stationäres eHealth-Kartenterminal (sKT):
       500,00 EUR** je zusätzlichem KT
  
     • Zuschuss zu PTV4-Update, eRezept und ePA:
        562,00 EUR
 
     • Handscanner – Zuschuss:
       150,00 EUR    

 

 * Die vorgenannten Pauschalen sind umsatzsteuerfrei
** Details zur Förderung zusätzlicher Kartenleseterminals finden Sie unten auf dieser Seite unter der Überschrift
   »Erläuterung zur Förderung zusätzlicher eHealth-Kartenterminals«.

 

 


Betriebskostenpauschale (einmalig):

• SMC-B-Smartcard für 378,15 EUR*                                                                                    
  kumuliert als Einmalzahlung für 5 Jahre
• HBA-Smartcard  für 449,00 EUR* - diese wird ab dem 01.07.2021 auch für angestellte Apotheker gefördert
 
kumuliert als Einmalzahlung für 5 Jahre  

 

 

Betriebskostenpauschale (quartalsweise):

Betriebskostenpauschale für 210,00 EUR* für den

• Zugang zur Telematikinfrastruktur mittels VPN-Zugangsdienst,

• Betrieb  des  eHealth-Konnektors, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC-K,

• Betrieb der stationären eHealth-Kartenterminals, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration
  sowie Erhalt der Funktionsfähigkeit der gSMC-KT Smartcards


* Die vorgenannten Pauschalen sind umsatzsteuerfrei

 

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