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KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

Der neue Kommunikationsstandard KIM ermöglicht einen sektorenübergreifenden Austausch von Nachrichten, optional mit Anhang, zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen per verschlüsselter E-Mail.

 

Wie funktioniert KIM?

Der neue Fachdienst und Kommunikationsstandard KIM ermöglicht den Nutzern im Gesundheitswesen vertrauliche Inhalte verschlüsselt per E-Mail auszutauschen.

 

 

 

Welche Vorteile bringt KIM?

Effiziente Vernetzung aller Akteure im Gesundheitsmarkt  

• Das bundeseinheitliche Adressbuch von KIM enthält nur geprüfte Adressdaten des Gesundheitswesens.
• Kontaktinformationen sind so schnell gefunden, der Austausch ist so einfach wie noch nie. 

 

Einfache Installation und kompatible in der Anwendung

• Das Versenden einer KIM-Nachricht ist so einfach wie das Versenden einer E-Mail. Zudem ist keine neue Software von Nöten.
• Das KIM-Clientmodul fungiert als Schnittstelle zwischen dem E-Mailprogramm/Apothekenverwaltungssystem und dem
  E-Health-Konnektor. Es hat eine eigenen gematik-Zulassung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass es funktionsfähig und sicher ist. 

     

Schneller und kostengünstiger Austausch von Dokumenten zwischen den KIM-Adressaten

• Verringerung von Arbeits- und damit Zeitaufwand.
• Durch die rein digitale Anwendung sparen Sie Kosten für Paipier, Druck und Porto.

 

 

 

Welche Vorrausetzungen gibt es für KIM?

• TI mit freigeschalteter und aktivierter SMC-B.
• Beauftragung eines KIM Moduls und Einrichtung einer KIM-Adresse, z.B. bei NOVENTI im ersten Schritt ein gängiges E-Mail-Programm
  wie z.B. Outlook und Thunderbird.
• Für eine erste Anwendung: ein gängiges E-Mail Programm wie MS Outlook oder Mozilla Thunderbird – andere Systeme auf Anfrage.
• In weiteren Anwendungsstufen wird NOVENTI Ihnen einen integrierten Mailclient zur Verfügung stellen (Apotheke).

 

 

Anwendungsfälle:

• Wenn ein Apotheker beispielsweise einen Arzt über die Abgabe einer Zubereitung informier­en muss, kann dies nun über KIM erfolgen.
• Die Anforderung der Folgeverordnungen beim Arzt für die Heimversorgung. Aus Gründen des Datenschutzes war der Austausch
   in diesen Fällen via herkömmliches E-Mail und VoIP-Fax zuvor nicht zulässig.

 

 

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